Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (im Folgenden: Kunde) und der 3TB GmbH (im Folgenden: Makler) ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Kunden anerkannt werden.
2. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das vom Makler angebotene Objekt bereits bekannt, ist der Kunde verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen und die Vorkenntnis auf Verlangen des Maklers anhand von Dokumenten zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er dem Makler sämtliche Aufwendungen, die dem Makler dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.
3. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
Die vom Makler übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalte, sind vertraulich und ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Kunde gegen dieses Weitergabeverbot und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so schuldet der Kunde Schadensersatz in Höhe der Maklerprovision zzgl. 19 % MwSt. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch des Maklers wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.
4. Angebote
Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf Informationen des Verkäufers bzw. Vermieters und sind nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüft worden. Es obliegt daher dem Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung.
5. Maklerprovision
Mit notariellem Kaufvertragsabschluss schuldet der Kunde dem Makler für den Nachweis bzw. die Vermittlung eine Maklerprovision aus dem wirtschaftlichen Gesamtkaufpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57 % vom wirtschaftlichen Kaufpreis, jeweils inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19%. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Wird der Makler für beide Parteien des Kaufvertrages tätig und ist der Käufer Verbraucher, so schulden Käufer und Verkäufer eine Provision in gleicher Höhe, § 656 c BGB. Dem Abschluss eines Kaufvertrages steht jeder andere Erwerb des wirtschaftlich gewollten gleich wie z.B. Zuschlag in der Versteigerung, Erwerb eines Gesellschaftsanteils, etc. Der Makler wird in der Regel auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig, sofern keine Interessenskollision besteht. Bei Vermietungsgeschäften erhebt der Makler seine Provision ausschließlich vom Vermieter.
6. Haftung
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruht.
7. Aufrechnung von Forderungen
Gegen die Provisionsforderung des Maklers kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Datenschutz
Der Kunde willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet, nutzt und diese im erforderlichen Umfange an Dritte übermittelt.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute oder, wenn der Kunden keinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat, ist München.
10. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen davon unberührt und werden durch wirksame mit gleichem oder ähnlichem Regelungsgehalt ersetzt. Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages oder dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
11. Informationspflicht nach VSBG
Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Makler und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.
Stand: April 2025